Schulpflegschaft
Liebe Eltern,
die Schulpflegschaft besteht aus den gewählten VertreterInnen der einzelnen Klassenpflegschaften.
Unsere Aufgabe ist es, die Interessen der Eltern (und ihrer Kinder) in unserer Schule zu vertreten. Um dies zu gewährleisten, werden regelmäßige Schulpflegschaftssitzungen abgehalten, in denen Informationen ausgetauscht, bekannte (bzw. unbekannte) Probleme und Wünsche angesprochen und diskutiert werden und versucht wird hierfür Lösungen zu finden. Neben Vorschlägen, neuen Gedanken und Ideen die z.B. für ein besseres Umfeld oder Lernklima sorgen werden erarbeitet. Auch werden Möglichkeiten überlegt, Eltern Hilfestellungen für ihre Erziehungsarbeit zu geben z.B. in Form von zusätzlichen Veranstaltungen. In der regel finden diese Sitzungen 2 mal im Schuljahr statt.
An den Schulpflegschaftssitzungen nimmt auch die Schulleitung teil - so ist ein direkter Austausch zwischen Eltern und Schulleitung möglich. Durch kooperative Zusammenarbeit können Elternwünsche und Vorschläge berücksichtigt bzw. an die weiteren Gremien weitergeleitet werden. (Lehrerkonferenz, Schulkonferenz, etc.) Aus dem Kreis der Schulpflegschaft werden ebenso Vertreter / Vertreterinnen der Eltern für die Schulkonferenz gewählt. Diese besteht aus Vertretern /Vertreterinnen der Eltern, Lehrer und Schulleitung. Die Schulkonferenz ist das wichtigste Gremium der Schule. Bei Stimmengleichheit gibt hier die Stimme der Schulleitung , die zur Konferenz einlädt und den Vorsitz führt, den Ausschlag.
Die Arbeit in diesen Gremien liest sich ziemlich trocken, aber Sie ist es nicht. Der Spaß bei den einzelnen Treffen, auch außer der Reihe (falls erforderlich), macht die zeitliche Belastung wieder wett. Außerdem stellen wir immer wieder aufs Neue fest, dass sich, selbst bei geringem Engagement, vieles verbessern lässt. Informationen bekommt man aus erster Hand und Eltern können vieles erreichen, anregen und umsetzen. Die Zusammenarbeit und der Austausch innerhalb der Elternschaft macht nicht nur Spaß, sondern Jede und Jeder kann sich gleichberechtigt einbringen und so auch eigene Ideen vorstellen und umsetzen.
Da mit jedem neuen Schuljahr sich die Möglichkeit des Mitmachens bietet, sollte sich jede Mutter und jeder Vater fragen:
Will ich etwas verändern?
Stört mich etwas?
Möchte ich mit anderen engagierten Eltern zusammenarbeiten?
Wenn ja, ist die Schulpflegschaft der richtige Ort.
Appell an alle Eltern:
Wir können die Interessen von Ihnen und Ihren Kindern nur vertreten, wenn wir von den Eltern entsprechend informiert werden. Sprechen Sie also mit der Klassenpflegschaft oder rufen sie jemanden von der Schulpflegschaft an, schreiben Sie eine Email oder auch einen ganz normalen Brief.
Die jeweiligen Klassenvertreter stehen Ihnen für Fragen oder auch Anregungen jederzeit gerne zur Verfügung.
Gesetzesgrundlage
Die Zusammensetzung und der Auftrag der Schulpflegschaft ist durch § 72 des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt:
(1) Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
(4) Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.
Hier finden Sie eine Broschüre zur Elternmitwirkung und dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Schulpflegschaft hat für das Schuljahr 2021/2022 Karl Wittgenstein zum Vorsitzenden und Tanja Ermert zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.