Elternpflegschaft - Banfetalschule

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Elternpflegschaft

Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.

Klassenpflegschaftswahlen

In  den ersten drei Wochen des Schuljahres muss in jeder Klasse ein  Elternabend einberufen werde. Zu Beginn jedes Schuljahres muss die  Elternvertretung neu gewählt werden. Sie besteht aus dem oder der  Klassenpflegschaftsvorsitzenden und dessen oder deren  Stellvertreter(in). Über die Wahlen muss ein Protokoll geführt werden,  das dann zu den Schulakten kommt.

Die Klassenpflegschaft dient  der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und  Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über  Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und  Erziehungsarbeit in der Klasse.
Themen können sein:

  • Hausaufgaben
  • Leistungsüberprüfungen
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
  • Anregungen zur Einführung von Lernmittel
  • Erziehungsschwierigkeiten.

Die  Klassenpflegschaft kann bei der Planung und Organisation von  Klassenfahrten helfen, diese begleiten und sich an Klassen- und  Schulfesten beteiligen. Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen  der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin  oder dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Auch einzelne Eltern  können Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Klassenlehrerin oder der  Klassenlehrer wird in der Regel an der Sitzung teilnehmen. Die  Klassenpflegschaft kann alle Lehrerinnen und Lehrer einladen, die in der  Klasse unterrichten, damit sie die Grundzüge ihres Unterrichts und  ihrer pädagogischen Arbeit erläutern.
Der  Klassenpflegschaftsvorsitzende ist Mitglied der Schulpflegschaft, dem  Vertretungsgremium auf Schulebene. In der Klassenpflegschaft haben die  Eltern für jedes Kind eine gemeinsame Stimme.
Die Aufgaben der Klassenpflegschaft sind im Schulgesetz festgehalten. In § 73, (2) heißt es:
(2)  "Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern,  Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die  Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule,  insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.  Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu  beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der  Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung  und Information erforderlich ist."

Elternabend
Wenn nichts Besonderes anliegt - z.B. die Vorbereitung von Klassenfahrten -  sollten zwei bis drei Elternabende im Jahr ausreichen.

Die Klassenpflegschaftsvertreter für das Schuljahr 2021/2022 sind:
Klasse
Vorsitzende/r
Stellvertreter/in
1
Karl Wittgenstein
Susann Brammen
2
Natalie Brinkmann
Barbara Marburger
3
Melanie Diehl
Caroline Reppel
4
Tanja Lingemann
Tanja Ermert
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