Elternpflegschaft
Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.
Klassenpflegschaftswahlen
In den ersten drei Wochen des Schuljahres muss in jeder Klasse ein Elternabend einberufen werde. Zu Beginn jedes Schuljahres muss die Elternvertretung neu gewählt werden. Sie besteht aus dem oder der Klassenpflegschaftsvorsitzenden und dessen oder deren Stellvertreter(in). Über die Wahlen muss ein Protokoll geführt werden, das dann zu den Schulakten kommt.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Themen können sein:
Klassenpflegschaftswahlen
In den ersten drei Wochen des Schuljahres muss in jeder Klasse ein Elternabend einberufen werde. Zu Beginn jedes Schuljahres muss die Elternvertretung neu gewählt werden. Sie besteht aus dem oder der Klassenpflegschaftsvorsitzenden und dessen oder deren Stellvertreter(in). Über die Wahlen muss ein Protokoll geführt werden, das dann zu den Schulakten kommt.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Themen können sein:
- Hausaufgaben
- Leistungsüberprüfungen
- Arbeitsgemeinschaften
- Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
- Anregungen zur Einführung von Lernmittel
- Erziehungsschwierigkeiten.
Die Klassenpflegschaft kann bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten helfen, diese begleiten und sich an Klassen- und Schulfesten beteiligen. Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer wird in der Regel an der Sitzung teilnehmen. Die Klassenpflegschaft kann alle Lehrerinnen und Lehrer einladen, die in der Klasse unterrichten, damit sie die Grundzüge ihres Unterrichts und ihrer pädagogischen Arbeit erläutern.
Der Klassenpflegschaftsvorsitzende ist Mitglied der Schulpflegschaft, dem Vertretungsgremium auf Schulebene. In der Klassenpflegschaft haben die Eltern für jedes Kind eine gemeinsame Stimme.
Die Aufgaben der Klassenpflegschaft sind im Schulgesetz festgehalten. In § 73, (2) heißt es:
(2) "Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist."
Elternabend
Wenn nichts Besonderes anliegt - z.B. die Vorbereitung von Klassenfahrten - sollten zwei bis drei Elternabende im Jahr ausreichen.
Der Klassenpflegschaftsvorsitzende ist Mitglied der Schulpflegschaft, dem Vertretungsgremium auf Schulebene. In der Klassenpflegschaft haben die Eltern für jedes Kind eine gemeinsame Stimme.
Die Aufgaben der Klassenpflegschaft sind im Schulgesetz festgehalten. In § 73, (2) heißt es:
(2) "Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist."
Elternabend
Wenn nichts Besonderes anliegt - z.B. die Vorbereitung von Klassenfahrten - sollten zwei bis drei Elternabende im Jahr ausreichen.
Die Klassenpflegschaftsvertreter für das Schuljahr 2021/2022 sind:
Klasse | Vorsitzende/r | Stellvertreter/in |
1 | Karl Wittgenstein | Susann Brammen |
2 | Natalie Brinkmann | Barbara Marburger |
3 | Melanie Diehl | Caroline Reppel |
4 | Tanja Lingemann | Tanja Ermert |